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Aktuelle Mitteilungen

LATEST NEWS

Willkommen im Heilwesen Netzwerk

Das Wesen einer Genossenschaft ist die starke Gemeinschaft.
Diese Stärke hilft jedem einzelnen.

•  Vielfalt bietet die meisten Chancen. Hier finden Sie sie.
•  Wir brauchen im Heilwesen Transparenz. Davon profitieren alle.
•  Ein Marktplatz ist Lebendigkeit. Und macht einfach Spaß.
•  Brechen wir verkrustete Strukturen auf. Zu Ihrem Vorteil.

H.P. Schmitz
Vorstandsvorsitzender

Die Genossenschaft

Eine starke Gemeinschaft mit Synovationen für das Heilwesen. Gemeinsam sind wir stark!

Synovation

VORTRÄGE & SEMINARE

Lebenslanges Lernen

Uncategorised

Zielgruppe:

  • Alle Leistungserbringer
  • persönlich oder
  • institutionell

Zielsetzung:

Darstellung und Interpretation von Rechtsprechung und Gesetzgebung für den Heilwesen Bereich als Verbindung von Wissenschaft und Praxis

Aktuell:

Projektteam:

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Aktuell:

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:    Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance    RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, manchmal bieten die aktuelle Rechtsprechung oder die Gesetzgebung besondere Geschäftschance für qualifizierte Berater. Unsere Genossenschaft hat die Aufgabe, solche Möglichkeiten zu finden und so aufzubereiten, dass möglichst viele Mitglieder diese Chancen erkennen und nutzen können.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:    Dr. Hans Peter Schwintowski, Berlin – Gründe für ein "Frühwarnsystem"    Berhard Stephan, Hamburg – das NOVIGANTO-FRÜHWARNSYSTEM als Marktlösung    Gerhard Schuhmacher, Erlenbach am Main – Zielgruppe Pflegeeinrichtungen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

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E-Mail:

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•    Die Genossenschaft HWNW bietet branchenunabhängige Lösung für Verbände und Vereine
•    Prof. Dr. Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin sieht erhebliche Haftungsrisiken
      für alle Versicherungsnehmer von Gruppenversicherungen


Meerbusch, 17. November 2022. Die Heilwesennetzwerk RM eG hat gemeinsam mit Prof. Dr.
Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin für Verbände und Vereine einen
Leitfaden zum sachgerechten Umgang mit dem EUGH-Urteil vom 29. September 2022 -
Aktenzeichen: C-633/20- entwickelt. Das Urteil betrifft alle Versicherungsnehmer von
Gruppenversicherungen, die eine Vergütung erhalten“ und stellt fest, dass diese Gruppe zugleich
auch Versicherungsvermittler ist und damit alle Vermittler-Verpflichtungen zu erfüllen hat. Der
Leitfaden besteht aus drei Modulen: Nach einer umfassenden Prüfung des Status Quo erfolgt eine
Analyse verschiedener Handlungsalternativen mit anschließender rechtssicherer Umsetzung. Der
Leitfaden ist letztlich branchenunabhängig von allen betroffenen juristischen Personen
anwendbar.

weiterlesen als PDF-Dokument

Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

mit dieser Erstausgabe und den folgenden Infobriefen wird Ihre Genossenschaft anspruchsvolle Themen aus dem Heilwesenbereich vorstellen und für die Praxis aufbereiten. Die Inhalte werden von Mitgliedern gestaltet und bieten besondere Geschäftschancen.

  1. Dr. Hans Peter Schwintowski – Das Frühwarnsystem des § 1 StaRUG: Haftungsfalle oder Chance für Versicherungsvermttler?
  2. Karsten Lewe – Gratis-Webinar: Verschärfte persönliche Haftung für Geschäftsführer/-leiter
  3. Franz Hübsch – StaRUG als Teilmenge eines Qualitätsmanagementsystem für medizinische Einrichtungen

weiterlesen mit Link zu E-Mail

Neue Risiken und Geschäftschancen für Verbände und Vereine

•    EUGH-Urteil zwingt zur Transparenz und eröffnet neue Strukturen
•    Genossenschaft rät zu aktivem Handeln

Meerbusch, November 2022. Der EUGH hat am 29. September 2022 -Aktenzeichen: C-633/20- entschieden, dass der Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung, der eine Vergütung erhält, zugleich auch Versicherungsvermittler ist und damit alle Verpflichtungen zu erfüllen hat, die einen Versicherungsvermittler betreffen.
Dieses Urteil ist für die Praxis von großer Bedeutung, weil es eine Vielzahl von Gruppenversicherungen in Deutschland gibt. Viele Verbände und Vereine haben solche Verträge zugunsten ihrer Mitglieder abgeschlossen. Ein Verband/Verein ist als Versicherungsnehmer, den der EUGH Gruppenspitze nennt, zugleich auch Versicherungsvermittler. Dies bedeutet, dass alle Versicherungsnehmer, die in Deutschland  Gruppenversicherungsverträgen zugunsten Dritter geschlossen haben, klären müssen, ob sie eine formelle  Zulassung als Versicherungsvermittler bei der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen müssen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder.

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Unterkategorien

Der Vorstand

Die kompetenten Ansprechpartner des Heilwesen Netzwerkes,
die all mit ihrem Können und Wissen sich für unsere Gemeinschaft einsetzen. 

Vorstandsvorsitzender H.P. Schmitz vom Heilwesen Netzwerk

Horst Peter Schmitz

Vorstandsvorsitzender

Michael Jeinsen

Markus Schneppenheim

Vorstand

Franz Hübsch

Franz Hübsch

Vorstand

Michael Deserno

Michael Deserno

Vorstand

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Meinungen unserer Mitglieder

Wir sind sehr überrascht der vielen positiven Meinungen unserer Mitglieder zum Heilwesen Netzwerk

Mitglied werden

Werden Sie noch heute Mitglied in unserer starken Gemeinschaft

Was Andere über uns sagen

Das Heilwesen Netzwerk kann über seine Angebote und Synovationen für seine Genossenschaftsmitglieder auf eine lange erfolgreiche Zeit zurückblicken. Auch andere sehen das so. Hier finden Sie einige Berichte über uns.

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