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Presse

Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
 
das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten!
 
Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen:

  • Umweltschutz
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Verbraucherschutz
  • Verhinderung von Geldwäsche
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Verkehrswesen
  • Ihre individuellen Themen

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Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.

In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:

    Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance
    RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes

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Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

manchmal bieten die aktuelle Rechtsprechung oder die Gesetzgebung besondere Geschäftschance für qualifizierte Berater. Unsere Genossenschaft hat die Aufgabe, solche Möglichkeiten zu finden und so aufzubereiten, dass möglichst viele Mitglieder diese Chancen erkennen und nutzen können.

In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:

    Dr. Hans Peter Schwintowski, Berlin – Gründe für ein "Frühwarnsystem"
    Berhard Stephan, Hamburg – das NOVIGANTO-FRÜHWARNSYSTEM als Marktlösung
    Gerhard Schuhmacher, Erlenbach am Main – Zielgruppe Pflegeeinrichtungen

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Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
 
das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten!
 
Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen:

  • Umweltschutz
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Verbraucherschutz
  • Verhinderung von Geldwäsche
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Verkehrswesen
  • Ihre individuellen Themen

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Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

mit dieser Erstausgabe und den folgenden Infobriefen wird Ihre Genossenschaft anspruchsvolle Themen aus dem Heilwesenbereich vorstellen und für die Praxis aufbereiten. Die Inhalte werden von Mitgliedern gestaltet und bieten besondere Geschäftschancen.

  1. Dr. Hans Peter Schwintowski – Das Frühwarnsystem des § 1 StaRUG: Haftungsfalle oder Chance für Versicherungsvermttler?
  2. Karsten Lewe – Gratis-Webinar: Verschärfte persönliche Haftung für Geschäftsführer/-leiter
  3. Franz Hübsch – StaRUG als Teilmenge eines Qualitätsmanagementsystem für medizinische Einrichtungen

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