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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
 
das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten!
 
Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen:

  • Umweltschutz
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Verbraucherschutz
  • Verhinderung von Geldwäsche
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Verkehrswesen
  • Ihre individuellen Themen

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