Leitfaden für „Gruppenspitzen“
Der EUGH macht in seinem Urteil C-633/20 vom 29. September strikte Vorgaben für Versicherungs-nehmer (sogenannte Gruppenspitzen) bei Gruppen-/Rahmenverträgen: Diese müssen dringend überprüfen, ob sie bei der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer eine formelle Zulassung als Versicherungsvermittler beantragen müssen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und Schadenersatzansprüche.
Der von uns entwickelte Leitfaden gibt Gruppenspitzen Sicherheit: weiter