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Aktuelle Mitteilungen

LATEST NEWS

Willkommen im Heilwesen Netzwerk

Das Wesen einer Genossenschaft ist die starke Gemeinschaft.
Diese Stärke hilft jedem einzelnen.

•  Vielfalt bietet die meisten Chancen. Hier finden Sie sie.
•  Wir brauchen im Heilwesen Transparenz. Davon profitieren alle.
•  Ein Marktplatz ist Lebendigkeit. Und macht einfach Spaß.
•  Brechen wir verkrustete Strukturen auf. Zu Ihrem Vorteil.

H.P. Schmitz
Vorstandsvorsitzender

Die Genossenschaft

Eine starke Gemeinschaft mit Synovationen für das Heilwesen. Gemeinsam sind wir stark!

Synovation

VORTRÄGE & SEMINARE

Lebenslanges Lernen

Uncategorised

Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
 
das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten!
 
Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen:

  • Umweltschutz
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Verbraucherschutz
  • Verhinderung von Geldwäsche
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Verkehrswesen
  • Ihre individuellen Themen

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Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

manchmal bieten die aktuelle Rechtsprechung oder die Gesetzgebung besondere Geschäftschance für qualifizierte Berater. Unsere Genossenschaft hat die Aufgabe, solche Möglichkeiten zu finden und so aufzubereiten, dass möglichst viele Mitglieder diese Chancen erkennen und nutzen können.

In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:

    Dr. Hans Peter Schwintowski, Berlin – Gründe für ein "Frühwarnsystem"
    Berhard Stephan, Hamburg – das NOVIGANTO-FRÜHWARNSYSTEM als Marktlösung
    Gerhard Schuhmacher, Erlenbach am Main – Zielgruppe Pflegeeinrichtungen

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Zielgruppe:

  • Alle Medizinischen Versorgungszentren

Zielsetzung:

Unterstützung bei ausgesuchten Rechts-, Vertriebs- und Versicherungsfragen.

Projektteam:

Aktuell:

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:    Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance    RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023

E-Mail:

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Horst Peter Schmitz                                                                                       Vorstandsvorsitzender                                                                                          Heilwesennetzwerk RM eG

Wissen Sie, was eine Synovation ist?

Wenn sich zwei oder mehr Firmen zusammentun, dann erreichen sie in aller Regel Synergien. Wenn sich diese Firmen in großer Zahl als Spezialisten mit ihren verschiedenen und speziellen Leistungsangeboten in einem für das Heilwesen neuartigen Netzwerk organisieren, dann ist das ziemlich innovativ. Und schließlich: Wenn diese Netzwerkpartner in ihrem jeweiligen Segment mit einem überzeugenden Markt-Standing und zusätzlich der Stärke einer Genossenschaft im Rücken auftreten, dann hat das für Sie die Sicherheit in Ihrem Beruf, neben Umsatzsteigerungen eine Reduktion an Kosten, Haftung und Zeitgewinn zur Folge. Das ist eine Synovation!


Unsere wichtigsten Zielgruppen:

  • Hebammen und Geburtshäuser
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Einrichtungen
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Apotheken und Sanitätshäuser
  • Sonstige Leistungserbringer

 

 

 

 

 

Unterkategorien

Der Vorstand

Die kompetenten Ansprechpartner des Heilwesen Netzwerkes,
die all mit ihrem Können und Wissen sich für unsere Gemeinschaft einsetzen. 

Vorstandsvorsitzender H.P. Schmitz vom Heilwesen Netzwerk

Horst Peter Schmitz

Vorstandsvorsitzender

Michael Jeinsen

Markus Schneppenheim

Vorstand

Franz Hübsch

Franz Hübsch

Vorstand

Michael Deserno

Michael Deserno

Vorstand

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Meinungen unserer Mitglieder

Wir sind sehr überrascht der vielen positiven Meinungen unserer Mitglieder zum Heilwesen Netzwerk

Mitglied werden

Werden Sie noch heute Mitglied in unserer starken Gemeinschaft

Was Andere über uns sagen

Das Heilwesen Netzwerk kann über seine Angebote und Synovationen für seine Genossenschaftsmitglieder auf eine lange erfolgreiche Zeit zurückblicken. Auch andere sehen das so. Hier finden Sie einige Berichte über uns.

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