"wird überarbeitet"
Das Wesen einer Genossenschaft ist die starke Gemeinschaft.
Diese Stärke hilft jedem einzelnen.
• Vielfalt bietet die meisten Chancen. Hier finden Sie sie.
• Wir brauchen im Heilwesen Transparenz. Davon profitieren alle.
• Ein Marktplatz ist Lebendigkeit. Und macht einfach Spaß.
• Brechen wir verkrustete Strukturen auf. Zu Ihrem Vorteil.
Eine starke Gemeinschaft mit Synovationen für das Heilwesen. Gemeinsam sind wir stark!
SynovationLebenslanges Lernen
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MVZ
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Das Heilwesennetzwerk klärt über Geburtshäuser auf • Professionelle Geburtshäuser bei werdenden Eltern noch weitgehend unbekannt• Internetseite soll über außerklinische Geburtshilfe informieren Meerbusch, 20. August 2024. Die Heilwesennetzwerk RM eG (HWNW) hat für werdende Elterneine Aufklärungsseite über die Rolle und Vorzüge von Geburtshäusern freigeschaltet. Dorterhalten sie weitreichende Informationen über die Angebote von Geburtshäusern in Konkurrenzzu Krankenhäusern. Zudem können sich auf der Webseite www.imgeburtshaus.de auchUnternehmen darüber informieren, wie sie im Rahmen von Mitarbeiterbindungsmaßnahmenihre Mitarbeiterinnen vor und direkt nach der Schwangerschaft unterstützen können. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG: Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023
Auch Apotheken sind von der Hochwasserkatastrophe betroffen. Wohl dem, der eine Multirisk-Police abgschlossen hat. Beispiele, wie eine solche Police funktioniert. Weiterlesen
Unwetter-und Katastrophenmeldungen betreffen lange nicht mehr nur die Dritte Welt. Eine Entwicklung, die die Versicherungsbranche vor Herausforderungen stellt. Ein Fachbeitrag von Michael Jeinsen. Weiterlesen
Für Versicherer stellen Apotheken höhere Risiken bei Schadensereignissen dar. Der Grund: Das Apothekenrecht sieht besondere Sicherheitsmaßnahmen vor, die die Inhaber strikt einhalten müssen. Weiterlesen
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Das Heilwesennetzwerk klärt über Geburtshäuser auf • Professionelle Geburtshäuser bei werdenden Eltern noch weitgehend unbekannt• Internetseite soll über außerklinische Geburtshilfe informieren Meerbusch, 20. August 2024. Die Heilwesennetzwerk RM eG (HWNW) hat für werdende Elterneine Aufklärungsseite über die Rolle und Vorzüge von Geburtshäusern freigeschaltet. Dorterhalten sie weitreichende Informationen über die Angebote von Geburtshäusern in Konkurrenzzu Krankenhäusern. Zudem können sich auf der Webseite www.imgeburtshaus.de auchUnternehmen darüber informieren, wie sie im Rahmen von Mitarbeiterbindungsmaßnahmenihre Mitarbeiterinnen vor und direkt nach der Schwangerschaft unterstützen können. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG: Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023
Das Heilwesennetzwerk klärt über Geburtshäuser auf • Professionelle Geburtshäuser bei werdenden Eltern noch weitgehend unbekannt• Internetseite soll über außerklinische Geburtshilfe informieren Meerbusch, 20. August 2024. Die Heilwesennetzwerk RM eG (HWNW) hat für werdende Elterneine Aufklärungsseite über die Rolle und Vorzüge von Geburtshäusern freigeschaltet. Dorterhalten sie weitreichende Informationen über die Angebote von Geburtshäusern in Konkurrenzzu Krankenhäusern. Zudem können sich auf der Webseite www.imgeburtshaus.de auchUnternehmen darüber informieren, wie sie im Rahmen von Mitarbeiterbindungsmaßnahmenihre Mitarbeiterinnen vor und direkt nach der Schwangerschaft unterstützen können. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG: Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023
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Das Heilwesennetzwerk klärt über Geburtshäuser auf • Professionelle Geburtshäuser bei werdenden Eltern noch weitgehend unbekannt• Internetseite soll über außerklinische Geburtshilfe informieren Meerbusch, 20. August 2024. Die Heilwesennetzwerk RM eG (HWNW) hat für werdende Elterneine Aufklärungsseite über die Rolle und Vorzüge von Geburtshäusern freigeschaltet. Dorterhalten sie weitreichende Informationen über die Angebote von Geburtshäusern in Konkurrenzzu Krankenhäusern. Zudem können sich auf der Webseite www.imgeburtshaus.de auchUnternehmen darüber informieren, wie sie im Rahmen von Mitarbeiterbindungsmaßnahmenihre Mitarbeiterinnen vor und direkt nach der Schwangerschaft unterstützen können. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
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Die kompetenten Ansprechpartner des Heilwesen Netzwerkes,
die all mit ihrem Können und Wissen sich für unsere Gemeinschaft einsetzen.
Vorstandsvorsitzender
Vorstand
Vorstand
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Wir sind sehr überrascht der vielen positiven Meinungen unserer Mitglieder zum Heilwesen Netzwerk
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