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Willkommen im Heilwesen Netzwerk

Das Wesen einer Genossenschaft ist die starke Gemeinschaft.
Diese Stärke hilft jedem einzelnen.

•  Vielfalt bietet die meisten Chancen. Hier finden Sie sie.
•  Wir brauchen im Heilwesen Transparenz. Davon profitieren alle.
•  Ein Marktplatz ist Lebendigkeit. Und macht einfach Spaß.
•  Brechen wir verkrustete Strukturen auf. Zu Ihrem Vorteil.

H.P. Schmitz
Vorstandsvorsitzender

Die Genossenschaft

Eine starke Gemeinschaft mit Synovationen für das Heilwesen. Gemeinsam sind wir stark!

Synovation

VORTRÄGE & SEMINARE

Lebenslanges Lernen

Uncategorised

Zielgruppe:

  • (in Bearbeitung)
  • (in Bearbeitung)
  • (in Bearbeitung)

Zielsetzung:

(in Bearbeitung)

Projektteam:

Aktuell:

  • Das Heilwesennetzwerk klärt über Geburtshäuser auf • Professionelle Geburtshäuser bei werdenden Eltern noch weitgehend unbekannt• Internetseite soll über außerklinische Geburtshilfe informieren Meerbusch, 20. August 2024. Die Heilwesennetzwerk RM eG (HWNW) hat für werdende Elterneine Aufklärungsseite über die Rolle und Vorzüge von Geburtshäusern freigeschaltet. Dorterhalten sie weitreichende Informationen über die Angebote von Geburtshäusern in Konkurrenzzu Krankenhäusern. Zudem können sich auf der Webseite www.imgeburtshaus.de auchUnternehmen darüber informieren, wie sie im Rahmen von Mitarbeiterbindungsmaßnahmenihre Mitarbeiterinnen vor und direkt nach der Schwangerschaft unterstützen können. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

E-Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zielgruppe:

  • Sozialeinrichtungen
  • Verbände
  • Wohlfahrtseinrichtungen

Zielsetzung:

noch offen

Projektteam:

SedCards: (in Bearbeitung)

  • Gerhard Schuhmacher (= eingetragen)
  • Rainer Bastian (SedCard folgt)
  • Christine Heins (aktuell in Bearbeitung)
  • Schmitz (= eingetragen)

Aktuell:

  • Das Heilwesennetzwerk klärt über Geburtshäuser auf • Professionelle Geburtshäuser bei werdenden Eltern noch weitgehend unbekannt• Internetseite soll über außerklinische Geburtshilfe informieren Meerbusch, 20. August 2024. Die Heilwesennetzwerk RM eG (HWNW) hat für werdende Elterneine Aufklärungsseite über die Rolle und Vorzüge von Geburtshäusern freigeschaltet. Dorterhalten sie weitreichende Informationen über die Angebote von Geburtshäusern in Konkurrenzzu Krankenhäusern. Zudem können sich auf der Webseite www.imgeburtshaus.de auchUnternehmen darüber informieren, wie sie im Rahmen von Mitarbeiterbindungsmaßnahmenihre Mitarbeiterinnen vor und direkt nach der Schwangerschaft unterstützen können. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

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  • Sozialeinrichtungen
  • Verbände
  • Wohlfahrtseinrichtungen

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noch offen

Projektteam:

SedCards: (in Bearbeitung)

  • Gerhard Schuhmacher (= eingetragen)
  • Rainer Bastian (SedCard folgt)
  • Christine Heins (aktuell in Bearbeitung)
  • Schmitz (= eingetragen)

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  • Das Heilwesennetzwerk klärt über Geburtshäuser auf • Professionelle Geburtshäuser bei werdenden Eltern noch weitgehend unbekannt• Internetseite soll über außerklinische Geburtshilfe informieren Meerbusch, 20. August 2024. Die Heilwesennetzwerk RM eG (HWNW) hat für werdende Elterneine Aufklärungsseite über die Rolle und Vorzüge von Geburtshäusern freigeschaltet. Dorterhalten sie weitreichende Informationen über die Angebote von Geburtshäusern in Konkurrenzzu Krankenhäusern. Zudem können sich auf der Webseite www.imgeburtshaus.de auchUnternehmen darüber informieren, wie sie im Rahmen von Mitarbeiterbindungsmaßnahmenihre Mitarbeiterinnen vor und direkt nach der Schwangerschaft unterstützen können. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

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  • Sozialeinrichtungen
  • Verbände
  • Wohlfahrtseinrichtungen

Zielsetzung:

noch offen

Projektteam:

SedCards: (in Bearbeitung)

  • Herr Gerhard Schuhmacher
  • Herr Rainer Bastian
  • Frau Christine Heins
  • Herr Schmitz

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  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

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noch offen

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  • Rainer Bastian (= SedCard folgt)
  • Christine Heins (= aktuell in Bearbeitung)
  • Schmitz (= eingetragen)

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  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

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Der Vorstand

Die kompetenten Ansprechpartner des Heilwesen Netzwerkes,
die all mit ihrem Können und Wissen sich für unsere Gemeinschaft einsetzen. 

Vorstandsvorsitzender H.P. Schmitz vom Heilwesen Netzwerk

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Vorstandsvorsitzender

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Markus Schneppenheim

Vorstand

Franz Hübsch

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Vorstand

Michael Deserno

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Vorstand

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Meinungen unserer Mitglieder

Wir sind sehr überrascht der vielen positiven Meinungen unserer Mitglieder zum Heilwesen Netzwerk

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Was Andere über uns sagen

Das Heilwesen Netzwerk kann über seine Angebote und Synovationen für seine Genossenschaftsmitglieder auf eine lange erfolgreiche Zeit zurückblicken. Auch andere sehen das so. Hier finden Sie einige Berichte über uns.

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