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Zielgruppe:

  • Alle Leistungserbringer
  • persönlich oder
  • institutionell

Zielsetzung:

Darstellung und Interpretation von Rechtsprechung und Gesetzgebung für den Heilwesen Bereich als Verbindung von Wissenschaft und Praxis

Aktuell:

Projektteam:

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Aktuell:

  • Das Heilwesennetzwerk klärt über Geburtshäuser auf • Professionelle Geburtshäuser bei werdenden Eltern noch weitgehend unbekannt• Internetseite soll über außerklinische Geburtshilfe informieren Meerbusch, 20. August 2024. Die Heilwesennetzwerk RM eG (HWNW) hat für werdende Elterneine Aufklärungsseite über die Rolle und Vorzüge von Geburtshäusern freigeschaltet. Dorterhalten sie weitreichende Informationen über die Angebote von Geburtshäusern in Konkurrenzzu Krankenhäusern. Zudem können sich auf der Webseite www.imgeburtshaus.de auchUnternehmen darüber informieren, wie sie im Rahmen von Mitarbeiterbindungsmaßnahmenihre Mitarbeiterinnen vor und direkt nach der Schwangerschaft unterstützen können. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:    Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance    RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023

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