Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten!
Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen:
- Umweltschutz
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Verbraucherschutz
- Verhinderung von Geldwäsche
- Öffentliches Auftragswesen
- Verkehrswesen
- Ihre individuellen Themen