Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.
In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:
Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance
RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes