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Presse

Das Heilwesennetzwerk klärt über Geburtshäuser auf

• Professionelle Geburtshäuser bei werdenden Eltern noch weitgehend unbekannt
• Internetseite soll über außerklinische Geburtshilfe informieren

Meerbusch, 20. August 2024. Die Heilwesennetzwerk RM eG (HWNW) hat für werdende Eltern
eine Aufklärungsseite über die Rolle und Vorzüge von Geburtshäusern freigeschaltet. Dort
erhalten sie weitreichende Informationen über die Angebote von Geburtshäusern in Konkurrenz
zu Krankenhäusern. Zudem können sich auf der Webseite www.imgeburtshaus.de auch
Unternehmen darüber informieren, wie sie im Rahmen von Mitarbeiterbindungsmaßnahmen
ihre Mitarbeiterinnen vor und direkt nach der Schwangerschaft unterstützen können.

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Alle Unternehmen müssen, wenn sie mehr als 250 Mitarbeiter oder mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme aufweisen, seit 2012 alle vier Jahre ein Energieaudit gemäße DIN EN 16247 durchführen. Die Alternative war ein Energiemanagementsystem. Mittlerweile ist die Übergangsfrist abgelaufen. Was bedeutet das für Einrichtungen? weiter

Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,
 
das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten!
 
Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen:

  • Umweltschutz
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Verbraucherschutz
  • Verhinderung von Geldwäsche
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Verkehrswesen
  • Ihre individuellen Themen

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Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

das digitale Geburtshaus,

Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen.

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Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.

In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:

    Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance
    RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes

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