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Presse

Die Heilwesennetzwerk-Genossenschaft sensibilisiert Gesundheitsbranche für Folgen der jüngsten EZB-Beschlüsse:

  • Negativzinsen können auch auf Banken durchschlagen
  • Das Heilwesennetzwerk rät dazu, Gegenmaßnahmen zu prüfen

Meerbusch, 17. September 2019. In der Sitzung des EZB-Rates vom vergangenen Donnerstag hat die Europäische Zentralbank erwartungsgemäß Maßnahmen beschlossen, die zu einem weiteren Zinsrückgang führen dürften. Aus den Negativzinsen erwachsen für institutionelle wie auch gewerbliche Kunden manche Nachteile -  aber auch Chancen. Finanziell am stärksten betroffen sind vor allem Krankenhäuser und medizinische Versorgungszentren.

Unter die EZB-Maßnahmen fällt eine Vielzahl von Finanzprodukten:

  • neben klassischen Geldanlagen auch die Liquiditätspuffer, die viele Institutionelle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsbereitschaft auf Bankkonten vorhalten, bei denen in zunehmendem Maße Strafzinsforderungen (Verwahrentgelte) seitens der Banken drohen,
  • Kredite und Schuldscheindarlehen bei denen eine Weitergabe von Negativzinsen trotz fehlender vertraglicher Regelungen von den Banken meist nicht zugestanden werden, was faktisch zu Margenerhöhungen führt,
    Derivate, bei denen Negativzinsen teilweise zu überraschenden Auswirkungen wie beispielsweise einer Zahlungsumkehr führen, also der vertragliche Zahlungsempfänger zum Zahlungspflichtigen wird.
  • Die Heilwesennetzwerk-Genossenschaft koordiniert über ihre Mitglieder die notwendige mathematische und juristische Kompetenz, um Kliniken und ihre Organe vor ungerecht-fertigten Ansprüchen zu schützen.

Jan Hartlieb, Geschäftsführer des HWNW-Genossenschaftsmitglieds SAM Sachsen Asset Management GmbH, sagt: „Die Probleme mit Negativzinsen nehmen stetig zu. Wer bisher hoffte, dass diese Anomalie kurzfristig wieder verschwindet, wird nun eines Besseren belehrt. Für viele der damit verbundenen Probleme sollte die Geschäftsleitung der Kliniken jetzt die verschiedenen Möglichkeiten an Gegenmaßnahmen prüfen lassen.

Lutz Tiedemann, Partner der Rechtsanwaltsgesellschaft Groenewold, Tiedemann Griffel, ebenfalls HWNW-Genossenschaftsmitglied ergänzt: „Falls wirtschaftliche Lösungsansätze nicht ausreichen, bestehen zudem gute juristische Argumente gegen unbotmäßige, mit Negativzinsen begründete Gebührenerhebungen durch die Kreditinstitute.“

Über die Heilwesennetzwerk RM eG
Als Genossenschaft ist das Heilwesennetzwerk die Interessenvertretung für Krankenhäuser, MVZ und Pflegeeinrichtungen sowie Heilberufe, Hebammen, Apotheken und den Sanitätsfachhandel. Zweck der Genossenschaft ist, die Mitglieder bei ihrer Tätigkeit zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu verhelfen. Dazu bieten die Netzwerkpartner zahlreiche ausgewählte Dienstleistungen und Produkte an, die im Markt sonst nur schwer zugänglich sind, um so vor allem Synergieeffekte zu nutzen.

Aufsichtsratsvorsitzender ist Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin. Vorstandsvorsitzender des genossenschaftlichen Netzwerkes ist Dipl.-Betriebswirt Horst Peter Schmitz, ehemals Geschäftsführer und Generalbevollmächtigter von national und international führenden Maklerhäusern. Weitere Vorstandsmitglieder sind der Orthopädie-Praxisbetreiber Markus Schneppenheim sowie der Systemberater Franz Hübsch. Ein Beirat aus unabhängigen Experten der Wissenschaft, der Medizin, der IT-Technik, der Unternehmensberatung und der Finanzdienstleistung unterstützt die Genossenschaft bei ihrer Tätigkeit.


Pressekontakt:
Harro von Lieres
Von Lieres und Wilkau
Public Imaging Consulting
T: ++49 (0) 651 / 14 555 85-0
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Von Elke Pohl, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV

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Defino zertifiziert Heilwesenberater

  • Heilwesennetzwerk und Defino Institut vereinbaren Ausbildungs-Kooperation zur Finanzberatung nach DIN Standards
  • Bekenntnis der Heilwesen-Genossenschaft zu hohem Qualitätsanspruch

Heidelberg/Meerbusch, 22. März 2018. Das genossenschaftlich organisierte Heilwesennetzwerk RM eG, Meerbusch und die Heidelberger Defino Institut für Finanznorm GmbH haben eine Vereinbarung zur Verbreitung der Finanzberatung nach DIN Standards getroffen. Damit bekommen die rund 120 dem Heilwesennetzwerk angeschlossenen Versicherungsmakler und Finanzberatungsgesellschaften die Möglichkeit, sich vom Defino Institut entsprechend zertifizieren zu lassen. Mit den Schulungen für die Zertifizierungen beauftragt das HWNW den Bildungsdienstleister und Netzwerkpartner Perspectivum aus Bergisch Gladbach. Defino hat dafür bereits ein spezielles Schulungskonzept erarbeitet. Horst Peter Schmitz, HWNW-Vorstandsvorsitzender, sagt: „Mediziner zählen unter Maklern und Finanzberatern zu den begehrtesten Zielgruppen. Als ihre genossenschaftliche Interessensvertreter ist uns besonders an einer höchstmöglichen Beratungsqualität gelegen. DIN Standards sehen wir dafür als den wesentlichen Baustein.“

Erste DIN Norm für die Finanzberatung in Deutschland demnächst erwartet

Das Defino Institut ist Initiator verschiedener Finanzberatungsstandards, die unter dem Dach des Deutschen Instituts für Normung DIN entwickelt wurden. Aktuell steht demnächst die DIN Norm 77230 „Basisanalyse der finanziellen Situation von Privathaushalten“ vor der Verabschiedung. Hochrangige Vertreter des Verbraucherschutzes, der Finanzwissenschaft und der Finanzindustrie (Banken, Versicherungen, Vertriebe und Verbände) haben drei Jahre lang an dieser Norm gearbeitet, der ersten DIN Norm für die Finanzberatung in Deutschland überhaupt. Zudem hat Defino weitere DIN SPECs für die Finanzberatung angestoßen. Darunter
die kommende DIN SPEC 77232 zur Finanzanalyse von Freiberuflern, Gewerbetreibenden, Selbständigen und KMUs – wie beispielsweise Praxisbetriebe von Ärzten und Zahnärzten. 

DIN-Standards bringen Maklern und Finanzberatern Wettbewerbsvorteile

Dr. Klaus Möller, geschäftsführender Gesellschafter am Defino Institut: „Die Zielgruppe im Heilwesen ist begrenzt und besonders hart umkämpft. Mit unserem Zertifikat und dem DINSiegel kann sich der Makler oder Berater im Wettbewerb deutlich abheben.“ Zudem würden Werkzeuge wie die DIN Standards den Beratungsaufwand enorm verschlanken - bei gleichzeitiger Haftungsreduktion. Das Heilwesennetzwerk indes sieht in der Kooperation mit Defino auch einen strategischen Vorteil. „Wir dokumentieren damit unseren hohen Qualitätsanspruch auch nach außen“, so Schmitz, „und das macht uns auch für andere Finanzdienstleister und Produktgeber attraktiv.“

Über das Heilwesennetzwerk

Als Genossenschaft ist das Heilwesennetzwerk die Interessenvertretung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie Heilberufe, Hebammen, Apotheken und den Sanitätsfachhandel. Zweck der Genossenschaft ist, die Mitglieder bei ihrer Tätigkeit zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu verhelfen. Dazu bieten die Netzwerkpartner zahlreiche ausgewählte Dienstleistungen und Produkte an, die im Markt sonst nur schwer zugänglich sind, um so vor allem Synergieeffekte zu nutzen.

Aufsichtsratsvorsitzender ist Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin. Vorstandsvorsitzender des genossenschaftlichen Netzwerkes ist Dipl.-Betriebswirt Horst Peter Schmitz,
ehemals Geschäftsführer und Generalbevollmächtigter von national und international führenden Maklerhäusern. Weitere Vorstandsmitglieder sind der Orthopädie-Praxisbetreiber Markus Schneppenheim sowie der Systemberater Franz Hübsch. Ein Beirat aus unabhängigen Experten der Wissenschaft, der Medizin, der IT-Technik, der Unternehmensberatung und der Finanzdienstleistung unterstützt die Genossenschaft bei
ihrer Tätigkeit.

Über die DEFINO Institut für Finanznorm GmbH:

Die DEFINO Institut für Finanznorm GmbH ist ein 2011 eigens für die Entwicklung von Standardisierungen und Normungen im Bereich der Finanzdienstleistungen gegründetes Unternehmen mit Sitz in Heidelberg. Das Unternehmen arbeitet eng mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), mit Wissenschaftlern, Verbraucherschutzorganisationen und Experten des Finanzdienstleistungsgewerbes zusammen. Das DEFINO Institut hat die Jury-Stufe für den Großen Preis des Mittelstandes 2017 der Oskar-Patzelt-Stiftung erreicht und ist auch in diesem Jahr wieder nominiert.

Bisher von DEFINO initiierte DIN Standards sind:

  • DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für Privathaushalte“, die aktuell von einem mit 39 Fachleuten besetzten Ausschuss zur DIN Norm weiterentwickelt wird.
  • DIN SPEC 77223 „Standardisierte Vermögens- und Risikoanalyse für Privatanleger“.
  • DIN SPEC 77228 „Standardisierung wesentlicher Leistungskriterien von Versicherungsprodukten“.
  • DIN SPEC 77232 “Standardisierte Finanzanalyse für Freiberufler, Gewerbetreibende, Selbstständige und KMUs“

Geschäftsführer des DEFINO Instituts ist Dr. Klaus Möller.

 

Pressekontakt:

Harro von Lieres
Von Lieres und Wilkau
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Die bAV-Falle und wie man ihr entkommen könnte

09.08.2019 BERATER RECHT & HAFTUNG TOP NEWS VON DETLEF POHL

Wer betrieblich vorsorgt, leidet angesichts der Niedrigzinsen ebenso wie alle, die privat vorsorgen. Pensionskassen schwächeln bereits bedenklich. Einen Ausweg aus der Zinsfalle sehen Unternehmensberater der NDC AG in eigenen Versorgungswerken. weiter S. 1, weiter S. 2

 

ProContra_online_Probleme_von_PK_NDC_AG__002_.pdf, ProContra_online_Probleme_von_PK_NDC_AG_S.2__002_.pdf

Jeder praktizierende Arzt ist verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung zu haben. Geht er in den Ruhestand, entfällt die Obligation. Versicherer empfehlen aber, die Police weiterzuführen und so den Schutz zu erhalten. Doch ist das wirklich nötig? Den ganzen Artikel lesen

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