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Die Heilwesennetzwerk-Genossenschaft sensibilisiert Gesundheitsbranche für Folgen der jüngsten EZB-Beschlüsse:

  • Negativzinsen können auch auf Banken durchschlagen
  • Das Heilwesennetzwerk rät dazu, Gegenmaßnahmen zu prüfen

Meerbusch, 17. September 2019. In der Sitzung des EZB-Rates vom vergangenen Donnerstag hat die Europäische Zentralbank erwartungsgemäß Maßnahmen beschlossen, die zu einem weiteren Zinsrückgang führen dürften. Aus den Negativzinsen erwachsen für institutionelle wie auch gewerbliche Kunden manche Nachteile -  aber auch Chancen. Finanziell am stärksten betroffen sind vor allem Krankenhäuser und medizinische Versorgungszentren.

Unter die EZB-Maßnahmen fällt eine Vielzahl von Finanzprodukten:

  • neben klassischen Geldanlagen auch die Liquiditätspuffer, die viele Institutionelle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsbereitschaft auf Bankkonten vorhalten, bei denen in zunehmendem Maße Strafzinsforderungen (Verwahrentgelte) seitens der Banken drohen,
  • Kredite und Schuldscheindarlehen bei denen eine Weitergabe von Negativzinsen trotz fehlender vertraglicher Regelungen von den Banken meist nicht zugestanden werden, was faktisch zu Margenerhöhungen führt,
    Derivate, bei denen Negativzinsen teilweise zu überraschenden Auswirkungen wie beispielsweise einer Zahlungsumkehr führen, also der vertragliche Zahlungsempfänger zum Zahlungspflichtigen wird.
  • Die Heilwesennetzwerk-Genossenschaft koordiniert über ihre Mitglieder die notwendige mathematische und juristische Kompetenz, um Kliniken und ihre Organe vor ungerecht-fertigten Ansprüchen zu schützen.

Jan Hartlieb, Geschäftsführer des HWNW-Genossenschaftsmitglieds SAM Sachsen Asset Management GmbH, sagt: „Die Probleme mit Negativzinsen nehmen stetig zu. Wer bisher hoffte, dass diese Anomalie kurzfristig wieder verschwindet, wird nun eines Besseren belehrt. Für viele der damit verbundenen Probleme sollte die Geschäftsleitung der Kliniken jetzt die verschiedenen Möglichkeiten an Gegenmaßnahmen prüfen lassen.

Lutz Tiedemann, Partner der Rechtsanwaltsgesellschaft Groenewold, Tiedemann Griffel, ebenfalls HWNW-Genossenschaftsmitglied ergänzt: „Falls wirtschaftliche Lösungsansätze nicht ausreichen, bestehen zudem gute juristische Argumente gegen unbotmäßige, mit Negativzinsen begründete Gebührenerhebungen durch die Kreditinstitute.“

Über die Heilwesennetzwerk RM eG
Als Genossenschaft ist das Heilwesennetzwerk die Interessenvertretung für Krankenhäuser, MVZ und Pflegeeinrichtungen sowie Heilberufe, Hebammen, Apotheken und den Sanitätsfachhandel. Zweck der Genossenschaft ist, die Mitglieder bei ihrer Tätigkeit zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu verhelfen. Dazu bieten die Netzwerkpartner zahlreiche ausgewählte Dienstleistungen und Produkte an, die im Markt sonst nur schwer zugänglich sind, um so vor allem Synergieeffekte zu nutzen.

Aufsichtsratsvorsitzender ist Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin. Vorstandsvorsitzender des genossenschaftlichen Netzwerkes ist Dipl.-Betriebswirt Horst Peter Schmitz, ehemals Geschäftsführer und Generalbevollmächtigter von national und international führenden Maklerhäusern. Weitere Vorstandsmitglieder sind der Orthopädie-Praxisbetreiber Markus Schneppenheim sowie der Systemberater Franz Hübsch. Ein Beirat aus unabhängigen Experten der Wissenschaft, der Medizin, der IT-Technik, der Unternehmensberatung und der Finanzdienstleistung unterstützt die Genossenschaft bei ihrer Tätigkeit.


Pressekontakt:
Harro von Lieres
Von Lieres und Wilkau
Public Imaging Consulting
T: ++49 (0) 651 / 14 555 85-0
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