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Presse

Neue Risiken und Geschäftschancen für Verbände und Vereine

•    EUGH-Urteil zwingt zur Transparenz und eröffnet neue Strukturen
•    Genossenschaft rät zu aktivem Handeln

Meerbusch, November 2022. Der EUGH hat am 29. September 2022 -Aktenzeichen: C-633/20- entschieden, dass der Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung, der eine Vergütung erhält, zugleich auch Versicherungsvermittler ist und damit alle Verpflichtungen zu erfüllen hat, die einen Versicherungsvermittler betreffen.
Dieses Urteil ist für die Praxis von großer Bedeutung, weil es eine Vielzahl von Gruppenversicherungen in Deutschland gibt. Viele Verbände und Vereine haben solche Verträge zugunsten ihrer Mitglieder abgeschlossen. Ein Verband/Verein ist als Versicherungsnehmer, den der EUGH Gruppenspitze nennt, zugleich auch Versicherungsvermittler. Dies bedeutet, dass alle Versicherungsnehmer, die in Deutschland  Gruppenversicherungsverträgen zugunsten Dritter geschlossen haben, klären müssen, ob sie eine formelle  Zulassung als Versicherungsvermittler bei der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen müssen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder.

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Leitfaden für „Gruppenspitzen“

Der EUGH macht in seinem Urteil C-633/20 vom 29. September strikte Vorgaben für Versicherungs-nehmer (sogenannte Gruppenspitzen) bei Gruppen-/Rahmenverträgen: Diese müssen dringend überprüfen, ob sie bei der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer eine formelle Zulassung als Versicherungsvermittler beantragen müssen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und Schadenersatzansprüche.
Der von uns entwickelte Leitfaden gibt Gruppenspitzen Sicherheit: weiter

Elektroautos verursachen nachweislich weniger CO2 Emissionen als Verbrenner. Für diese Emissionseinsparungen werden eAutofahrer in Form einer THG-Prämie belohnt. Die digitale Plattform geld-für-eAuto.de hilft Ihnen ihre jährliche Auszahlung einfach und transparent zu sichern.

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Heute kommt der allergrößte Teil der Energie für den Verkehr aus fossilen Energieträgern, wie Benzin oder Diesel. Fahrer:innen eines reinen Elektroautos helfen bereits heute dabei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dieses Engagement erkennt der Gesetzgeber über das politische Instrument der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) an. Mit der von der ZusammenStromen betriebenen Plattform geld-für-eAuto.de können Elektroautofahrer einfach und transparent von der neuen Gesetzeslage zu profitieren. Elektroautofahrer umfasst hierbei alle Halter:innen von Elektrofahrzeugen, egal ob Privatpersonen, Freiberufler, Gewerbetreibende, Institutionen oder Firmen. Egal ob mit einem eFahrzeug oder einer ganzen eFlotte.

Die digitale Plattform geld-für-eAuto.de übernimmt hierbei den gesamten Abwicklungsprozess zur THG-Quote inklusiv Nachweisführung, Vermarktung und automatisierten Zahlungsabläufen. So können Sie mit minimalem Aufwand an der THG-Quote teilhaben. Ihr Aufwand beträgt nur 2 Minuten. Sie müssen sich lediglich auf geld-für-eAuto.de registrieren und Ihren Fahrzeugschein hochladen, um am THG-Quotenhandel teilzunehmen. Anschließend erhalten Sie automatisch Ihre THG-Prämie von 300€ im Jahr. Die attraktiven jährlichen Zusatzerlöse je Elektroauto erlauben so eine bessere Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und fördern den Ausbau der Elektromobilität.

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Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung bietet Fortbildung zum Pflege-lotsen an – Nachfrage durch Unternehmen steigt

Bad König, 19. April 2017 – Das „Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung“ bietet im Mai und September 2017 die Weiterbildung zum „Betrieblichen Pflegelotsen“ an.
Die Zahl der Pflegebedürftigen, die bis 2030 auf 3.4 Mio steigt und auch künftig meist zuhau-se gepflegt wird, die Veränderungen des Pflegemarktes wegen der große Anzahl der allein-stehenden hochaltrige Personen und die Auswirkungen auf Angehörige, Unternehmen und Kommunen machen diese Fortbildung notwendig. Als deren Gesprächspartner versteht sich der betriebliche Pflegelotse bei wachsendem Bedarf auf allen Seiten:
Der Pflegelotse hilft der von Pflege betroffen Personen aus den vielfältigen Unterstützungs-angeboten des Pflegestärkungsgesetz und weitere Fördermöglichkeiten das Optimale in der persönlichen Situation zu erhalten, um eine möglichst hohe Lebensqualität zu erreichen. Das Risiko von Unternehmen wertvolle Mitarbeiter bis zu 24 Monate für die Pflege von Angehöri-gen zu beurlauben bei steigendem Fachkräftemangel macht die Notwendigkeit von Vorkeh-rungen in Unternehmen deutlich. Vor dem Hintergrund des plötzlich auftretenden Pflegefalls und Beurlaubung von pflegenden Mitarbeitern im Alter von 45 bis 65 Jahren unterstützen Pflegelotsen, damit der Mitarbeiter möglichst viele Entlastungen unterschiedlichster Art erhält. Zudem ist die Daseinsvorsorge der Pflegebedürftigen eine kommunale Aufgabe, die Schritt für Schritt in den nächsten Jahren ausgebaut werden muss. Hierfür braucht die Kommune einen Experten.
Die Teilnehmer der Fortbildung erhalten eine Einführung und Überblick zu den Themen Pfle-geversicherung, Familienpflegezeitgesetz, Angebote im Pflegemarkt, Förderungen von Um-bauten, Aufgaben und Grenzen als Pflegelotse sowie Vorsorge durch Patientenverfügung und Vollmacht. Zudem lernen die Teilnehmer, was Unternehmen tun können, um Mitarbeiter im Pflegefall zu informieren. Abgerundet wird Fortbildung durch die Themen Gesprächsführung und Kommunikation in Belastungssituationen.
Geleitet wird die Fortbildung durch Gerhard Schuhmacher. Er ist der Pflegeexperte in Deutschland und war bei der Gesetzgebung beratend tätig. Die Teilnehmer an der Fortbildung zum Pflegelotsen profitieren von seinem profunden Wissen durch seine Tätigkeit sowohl in der Finanzbranche als auch in der Caritas. Die Fortbildung richtet sich an Finanzdienstleister, Personalverantwortliche, Betriebsräte und Beschäftigte in Unternehmen und Seiteneinsteiger, die an dem Thema interessiert sind. Im Bedarfsfall ist der betriebliche Pflegelotse erste An-laufstelle und übernimmt die wertvolle Unterstützungsfunktion. Mehr Infos zur Fortbildung unter https://www.institut-generationenberatung.de/igb-Akademie/betrieblicher-pflegelotse.html

Über das Institut GenerationenBeratung:
Margit Winkler (Jahrgang 1963), Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung (IGB), ist Ex-pertin in allen Fragen rund um Vollmachten, Verfügungen, Pflege und Testament. Sie hat einen Zertifi-katskurs initiiert, mit dem sie GenerationenBerater (IHK) ausbildet. Zudem unterstützt sie Firmen der Finanzbranche mit Kunden- und Werbeunterlagen zum Thema. Damit Berater fallabschließend arbeiten können, bietet das IGB die Vermittlung zur Erstellung und Verwahrung von anwaltlichen Dokumenten. Mit ihrem Buch "Vorsorgen: Keine Frage des Alters!" hat sie einen Leitfaden für Menschen vorgelegt, die die eigene Zukunft nicht dem Zufall überlassen wollen. Das Buch gilt als Standardwerk für die GenerationenBeratung.

Pressekontakt:
Deutsches Privat Institut GenerationenBeratung GmbH
Maike Fischer
Elisabethenstraße 10, D-64732 Bad König
Fon: 06063 - 95 17 800, Fax: 06063 - 95 17 802
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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Elektroautos verursachen nachweislich weniger CO2 Emissionen als Verbrenner. Für diese Emissionseinsparungen werden eAutofahrer in Form einer THG-Prämie belohnt. Die digitale Plattform geld-für-eAuto.de hilft Ihnen ihre jährliche Auszahlung einfach und transparent zu sichern.

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